Alpenschutz? Regelt die Alpenkonvention (ARE)
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den acht Alpenländern Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien sowie der Europäischen Union.

Die Alpenkonvention wurde unter Berücksichtigung folgender Aspekte gegründet:
- Die Alpen sind einer der grössten zusammenhängenden Naturräume Europas und ein durch seine spezifische und vielfältige Natur, Kultur und Geschichte ausgezeichneter Lebens‑, Wirtschafts‑, Kultur- und Erholungsraum im Herzen Europas, an dem zahlreiche Völker und Länder teilhaben.
- Sie sind ein Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung und haben auch grösste Bedeutung für ausseralpine Gebiete, unter anderem als Träger bedeutender Verkehrswege und Rückzugs- und Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
- Es finden sich auch grosse Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen, den naturräumlichen Gegebenheiten, der Besiedlung, der Land- und Forstwirtschaft, dem Stand und der Entwicklung der Wirtschaft, der Verkehrsbelastung sowie der Art und Intensität der touristischen Nutzung.
- In Kenntnis der Tatsache, dass die ständig wachsende Beanspruchung durch den Menschen den Alpenraum und seine ökologischen Funktionen in zunehmendem Masse gefährdet und dadurch Schäden nicht oder nur mit hohem Aufwand, mit beträchtlichen Kosten und in der Regel nur in grossen Zeiträumen behoben werden können, müssen wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden.
Dieser Datensatz zeigt die Perimeter der Alpenkonvention in der Schweiz.
Weitere Informationen: Fedlex-Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Link auf die Karte: map.geo.admin.ch
